Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftrag bezieht sich auf die Optimierung und Überwachung der Versicherungsverträge.
Bestehende Verträge können in vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber umgestaltet, gekündigt, neu platziert resp. abgeschlossen werden.
Dem Auftragnehmer sind im Rahmen dieses Auftrages von den Versicherungsgesellschaften sämtliche Auskünfte und Akteneinsichten zu gewähren. Der Auftragnehmer wird ermächtigt nach freiem Ermessen für die Wahrnehmung der obigen Dienstleistungen, Daten und Unterlagen an Dritte (Partner der GKS Versicherungs-Broker AG) weiterzugeben.
Der Auftraggeber bleibt in jedem Falle Versicherungsnehmer, Prämienschuldner und Anspruchsnehmer im Leistungsfall.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber wurde durch den Auftragnehmer über Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informiert. Mit seiner Unterschrift bestätigt er, die AGB erhalten, zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben.
In Ergänzung zu unseren Mandatspunkten gelten folgende Bedingungen :
Zur Bestimmung und Bemessung von Versicherungsleistungen, sind allein die Originalpolicen und die gültigen AVB des Versicherers, wie auch die, vom Versicherungsnehmer eingereichten, beantworteten Fragebogen massgebend.
Das Mandat hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Aus dem Vertrag entstandene Zusatzkosten bleiben vom Kunden geschuldet.
Nicht unter dieses Mandat fallen folgende Dienstleistungen, welche dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt werden:
Steuerberatungen, Finanzierungen, Offertsubmissionen für Krankenkassen, Vorsorge und Finanzplanungen, Offertanfragen und Vergleiche ohne Vollmandat.
Der Stundenansatz für unsere Dienstleistungen beginnt ab
CHF 90.--.
Die GKS ist stetig daran für Ihre Kunden vorteilhafte Konditionen auszuhandeln. Sind solche Rahmenbedingungen geschaffen, werden den Kunden diese zum Abschluss angeboten. Möchte der Auftraggeber trotz dieses Angebotes eine Offertsubmission, muss dies vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden und wird anschliessend separat in Rechnung gestellt.
Die Aufstellung einer allfälligen Rechnung erfolgt jeweils nach 1 Jahr Mandatslaufdauer, damit auch sämtliche Vergütungen der Versicherer in die Rechnungsaufstellung einfliessen können.